Zusammenfassung

 
Begriff

Gesundheitsförderung sind nach der WHO (Ottawa-Charta) alle Maßnahmen, die sowohl auf die Veränderung und Förderung des individuellen Verhaltens als auch der Lebensverhältnisse im positiven Sinne abzielen.

Ziel der Gesundheitsförderung ist es, bestehende Ungleichheiten mit Blick auf den Gesundheitszustand und die Lebenserwartung unterschiedlicher sozialer Gruppen zu reduzieren. In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Gesundheitsförderung als Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten definiert. Abzugrenzen ist die Gesundheitsförderung von dem Begriff der "Prävention". Damit sind in der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken gemeint.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Als Leistungen zur Gesundheitsförderung werden in der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention (§ 20 Abs. 5 SGB V), Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (§ 20a SGB V), Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V) und Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren durch die Zusammenarbeit mit den Unfallversicherungsträgern (§ 20c SGB V) angeboten.

Weitere Leistungen zur Prävention im SGB V sind Förderung der Selbsthilfe (§ 20h SGB V), Verhütung übertragbarer Krankheiten (z. B. Schutzimpfungen, § 20i SGB V), Präexpositionsprophylaxe (§ 20j SGB V), Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz (§ 20k SGB V), Verhütung von Zahnerkrankungen als Gruppen- und Individualprophylaxe (§§ 21, 22 SGB V), Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen (§ 22a SGB V) sowie Medizinische Vorsorgeleistungen (§§ 23, 24 SGB V).

In § 5 Abs. 1 bis 3 SGB XI erhalten die Pflegekassen den Auftrag, Präventionsmaßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen mit zu initiieren.

Der GKV-Spitzenverband hat gemeinsam und einheitlich prioritäre Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Primärprävention zu beschließen (§ 20 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 SGB V). Diesen gesetzlichen Auftrag hat er im Leitfaden Prävention vom 21.6.2000 i. d. F. v. 27.3.2023 umgesetzt. Dieser enthält auch den Leitfaden für die Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen.

1 Handlungsfelder Prävention

Mit dem Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband Handlungsfelder und Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung fest. Diese sind für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die Handlungsfelder

  • Bedarf,
  • Zielgruppen,
  • Zugangswege,
  • Inhalte und
  • Methodik.

Der GKV-Leitfaden Prävention beschreibt 2 grundlegende Ansätze für Interventionen:

  • Interventionen, die primär auf Lebensräume abzielen und durch Strukturbildung Gesundheit fördern (Setting-Ansatz) und
  • Interventionen, die auf den einzelnen Menschen und sein Verhalten ausgerichtet sind und die die individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten einer gesunden, Störungen und Erkrankungen vorbeugenden Lebensführung aufzeigen (individueller Ansatz).

2 Primärprävention

Die Krankenkassen sollen in der Satzung Leistungen zur primären Prävention vorsehen. Zielsetzung dieser Leistungen ist es, den allgemeinen Gesundheitszustand zu verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu erbringen.

Die Krankenkassen haben dadurch die Möglichkeit, ihre Versicherten über Angebote und Möglichkeiten zur allgemeinen Gesundheitsförderung zu informieren. Dies betrifft z. B. die Herausgabe von Broschüren oder die Organisation von Informationsveranstaltungen zu Gesundheitsthemen.

Wesentlich bedeutsamer ist allerdings die eigene Durchführung präventiver Maßnahmen – insbesondere von Gesundheitskursen.

2.1 Kostenübernahme externer Anbieter

Üblicherweise enthält die Satzung auch die Möglichkeit, Kosten für qualifizierte Gesundheitsangebote externer Anbieter zu übernehmen oder zu bezuschussen. Dies gilt allerdings nur für Angebote, die den Anforderungen des Leitfadens Prävention entsprechen. Dort werden für diesen individuellen Ansatz folgende Handlungsfelder und Präventionsprinzipien beschrieben:

 

Bewegungsgewohnheiten

  • Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität,
  • Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme.
 

Ernährung

  • Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung,
  • Vermeidung und Reduktion von Übergewicht.
 

Stress- und Ressourcenmanagement

  • Förderung von Stressbewältigungskompetenzen (multimodales Stress- und Ressourcenmanagement),
  • Förderung von Entspannung und Erholung.
 

Suchtmittelkonsum

  • Förderung des Nichtrauchens,
  • risikoarmer Umgang mit Alkohol/Reduzierung des Alkoholkonsums.

2.2 Präventionsempfehlungen

Bei der Entscheidung über eine Leistung zur verhaltensbezogenen Prävention berücksichtigt die Krankenkasse folgende mögliche Präventionsempfehlungen:

  • Präventionsempfehlung im Rahmen einer Gesundheitsuntersuchung[1]
  • Präventionsempfehlung im Rahmen einer ...

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