
Fahrkosten zu stationären Leistungen der Krankenkasse werden übernommen. Dies sind z. B. Fahrkosten zur
- voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung[1],
- vor- oder nachstationären Krankenhausbehandlung[2],
- stationären Vorsorgeleistung[3],
- medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter[4],
- stationären Entbindung[5],
- stationären Versorgung in einem Hospiz[6],
- Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit[7].
Überweist das Krankenhaus den Versicherten zur Mitbehandlung an einen niedergelassenen Arzt/Zahnarzt, trägt das Krankenhaus die Transportkosten im Rahmen der von ihm zu gewährenden ausreichenden und zweckmäßigen medizinischen Versorgung.
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