Der Versicherte bedarf einer Rettungsfahrt, wenn er aufgrund seines Zustands mit einem qualifizierten Rettungsmittel befördert werden muss oder der Eintritt eines derartigen Zustands während des Transports zu erwarten ist.[1]

Die Rettungsfahrt muss zu einem Krankenhaus gehen. Die Kosten einer Rettungsfahrt übernehmen die Krankenkassen auch dann, wenn sich im Krankenhaus herausstellt, dass eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist.

Zu den qualifizierten Rettungsmitteln zählen Rettungswagen, Notarztwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge und Rettungshubschrauber.

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