Krankengeld wird neben der Arbeitsunfähigkeit oder einer stationären Behandlung auch aufgrund anderer Tatbestände gezahlt. Dabei sind Besonderheiten beim Entstehen des Anspruchs zu beachten.

 
Tatbestand Rechtsgrundlage Entstehen des Anspruchs
Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch § 24 b Abs. 2 Satz 2 SGB V Arbeitsunfähigkeit wegen Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch

Spende von Organen, Geweben oder Blut zur Separation von Blutstammzellen oder anderen Blutbestandteilen

Begleitung bei stationärer Behandlung

§ 44 a SGB V

§ 44b SGB V

Arbeitsunfähigkeit wegen Spende

Begleitung einer nahestehenden Person

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