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Regelung im SGB II |
Wo genannt? | Regelung im SGB III | Eingliederungsleistung |
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§ 16 Abs. 1 Satz 1 | direkt genannt | § 35 | Vermittlungsangebot |
§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 | 3. Kapitel 1. Abschnitt SGB III |
§§ 29 ff. | Leistungen der Beratung und Vermittlung Berufsberatung, Eignungsfeststellung, Berufsorientierung, Arbeitsvermittlung, Potenzialanalyse und Eingliederungsvereinbarung. |
§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 | 3. Kapitel 2. Abschnitt SGB III |
§§ 44 ff. | Leistungen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Förderung aus dem Vermittlungsbudget Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. |
§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 | 3. Kapitel 3. Abschnitt 4. Unterabschnitt SGB III |
§§ 73 ff. | Leistungen zur Berufsausbildung Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung von Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderten Menschen Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung Ausbildungsbegleitende Berufsausbildung Außerbetriebliche Berufsausbildung. |
§ 54a SGB III | Einstiegsqualifizierung. | ||
§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 | Drittes Kapitel 4. Abschnitt SGB III |
§§ 81 ff. § 131a § 131b |
Förderung der beruflichen Weiterbildung Weiterbildungsförderung in kleinen und mittleren Unternehmen Weiterbildungsförderung in der Altenpflege |
§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 | 3. Kapitel 5. Abschnitt 1. Unterabschnitt SGB III |
§§ 88 ff. | Förderung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Eingliederungszuschuss, Eingliederungszuschuss für Menschen mit Behinderungen. |
§ 16 Abs. 1 Satz 3 | — | §§ 112-114, § 115 Nr. 1-3; § 116 Abs. 1, 2 und 5; § 117, § 118 Satz 1 Nr. 3; § 127 und § 128 |
Eingliederungsleistungen an erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Behinderungen jedoch ohne berufsvorbereitende Maßnahmen und die Berufsausbildungsbeihilfe. |
§ 16 Abs. 1 Satz 4 | — | § 81 Abs. 3 | Förderung eines nachträglichen Hauptschulabschlusses |
§ 16 Abs. 3 Satz 1 | — | § 44 Abs. 1 Satz 1 | Leistungen für Anbahnung und Aufnahme einer schulischen Berufsausbildung |
§ 16a | — | — | Kommunale Eingliederungsleistungen
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§ 16b | — | — | Einstiegsgeld zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit. |
§ 16c | — | — | Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen zur Aufnahme einer hauptberuflichen tragfähigen selbstständigen Tätigkeit. |
§ 16d | — | — | Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs). |
§ 16e | — | — | Förderung von Arbeitsverhältnissen Beschäftigungszuschuss an Arbeitgeber zum Ausgleich der Minderleistungen. |
§ 16f | — | — | Freie Förderung Möglichkeit der Erweiterung der gesetzlichen Förderung durch freie Leistungen. |
§ 16g | — | — | Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit Fortsetzung der Förderung durch Darlehen bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit. |
§ 16h | — | — | Förderung schwer zu erreichender junger Menschen |
§ 16i | — | — | Teilhabe am Arbeitsmarkt |
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