Der sozialen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen kommt eine immer größer werdende Bedeutung für eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung zu. Ziel dieser Leistungen ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern. Im Mittelpunkt steht die Lebensführung der Betroffenen im eigenen Wohnumfeld oder Sozialraum.

Zu den Leistungen der sozialen Teilhabe gehören insbesondere

  • Leistungen für Wohnraum[1], z. B. Beschaffung, Umbau, Ausstattung und Erhaltung von Wohnraum, der den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung entspricht;
  • Assistenzleistungen[2], z. B. Leistungen für die Unterstützung bei den allgemeinen Erledigungen des Alltags wie der Haushaltsführung, der Gestaltung sozialer Beziehungen, der Teilhabe am gemeinschaftlichen oder kulturellen Leben oder der Freizeitgestaltung;
  • Heilpädagogische Leistungen an Kindern[3], wenn diese zur Entwicklung des Kindes oder zur Entfaltung der Persönlichkeit beitragen;
  • Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie[4], um den Leistungsberechtigten die Betreuung in einer anderen Familie als der Herkunftsfamilie durch eine geeignete Pflegeperson zu ermöglichen;
  • Leistungen zum Erwerb oder Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten[5], z. B. um die Leistungsberechtigten in Fördergruppen und Schulungen oder ähnlichen Maßnahmen für hauswirtschaftliche Tätigkeiten zu befähigen, ihre Sprache und Kommunikation zu verbessern, oder um es ihnen zu ermöglichen, sich ohne fremde Hilfe sicher im Verkehr zu bewegen;
  • Leistungen zur Förderung der Verständigung[6] bei Hör- und Sprachbehinderungen;
  • Leistungen zur Förderung der Mobilität[7], z. B. zur Beförderung insbesondere durch einen Fahrdienst oder für ein Kraftfahrzeug;
  • Hilfsmittel[8], wie z. B. ein barrierefreier Computer;
  • Besuchsbeihilfen bei Leistungserbringung in einer stationären Einrichtung für die Leistungsberechtigten oder ihre Angehörigen[9].

Die genannten Leistungen sind nachrangig gegenüber entsprechenden Leistungen, die bereits im Rahmen der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Teilhabe an Bildung erbracht werden.[10]

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