Kurzbeschreibung

Grundlage für die Berechnung der Entgeltpunkte in der Rentenversicherung ist das Durchschnittsentgelt bzw. vorläufige Durchschnittsentgelt nach Anlage 1 zum SGB VI. Diese Übersicht enthält die Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung für die letzten 10 Jahre.

Vorbemerkung

Die Ermittlung der Entgeltpunkte im Rahmen der Rentenberechnung erfolgt, indem die für den maßgebenden Zeitraum erzielten individuellen Arbeitsentgelte/Arbeitseinkommen durch das für das jeweilige Kalenderjahr geltende Durchschnittsentgelt geteilt werden.

Die beiden Tabellen sind zu unterscheiden: Es werden in der ersten Tabelle endgültige Werte genannt, deren Höhe sich erst einige Zeit später exakt beziffern lässt. In der zweiten Tabelle werden die vorläufigen Werte genannt. Diese vorläufigen Durchschnittsentgelte sind zur Ermittlung der Entgeltpunkte im Jahr des Rentenbeginns und für das davor liegende Kalenderjahr maßgebend und bleiben dies auch während des gesamten Rentenbezugs.

Endgültige Durchschnittsentgelte (Jahre 2013 bis 2022)

Jahr Durchschnittsentgelt gilt bei Rentenbeginn ab
2022 42.053 EUR 1.1.2024
2021 43.142 EUR 1.1.2023
2020 39.167 EUR 1.1.2022
2019 39.301 EUR 1.1.2021
2018 38.212 EUR 1.1.2020
2017 37.077 EUR 1.1.2019
2016 36.187 EUR 1.1.2018
2015 35.363 EUR 1.1.2017
2014 34.514 EUR 1.1.2016
2013 33.659 EUR 1.1.2015

Vorläufige Durchschnittsentgelte (Jahre 2015 bis 2024)

Jahr Durchschnittsentgelt gilt bei Rentenbeginn ab
2024 45.358 EUR 1.1.2024 – 31.12.2025
2023 40.463 EUR 1.1.2023 – 31.12.2023
2022 38.901 EUR 1.1.2022 – 31.12.2023
2021 41.541 EUR 1.1.2021 – 31.12.2022
2020 40.551 EUR 1.1.2020 – 31.12.2021
2019 38.901 EUR 1.1.2019 – 31.12.2020
2018 37.873 EUR 1.1.2018 – 31.12.2019
2017 37.103 EUR 1.1.2017 – 31.12.2018
2016 36.267 EUR 1.1.2016 – 31.12.2017
2015 34.999 EUR 1.1.2015 – 31.12.2016

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