Begriff

Bürgergeld bezeichnet die Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II).

Mit der Einführung des Bürgergeldes verbunden sind insbesondere Änderungen im passiven und im aktiven Leistungsrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende und nicht zuletzt die Umbenennung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – dem Arbeitslosengeld II und dem Sozialgeld – in das Bürgergeld.

Mit dieser Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden gesetzliche Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass sich Bezieher von Bürgergeld stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und die Arbeitsuche konzentrieren können. Es wird mehr Wert auf eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt gelegt. Dafür werden erhebliche Verbesserungen bei den Eingliederungsleistungen vorgenommen sowie das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld durch das Bürgergeld mit einfacheren Leistungsvoraussetzungen abgelöst.

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