Für Leistungsberechtigte im Alter von 15 bis 25 Jahren gilt die Besonderheit, dass diese innerhalb von 4 Wochen nach Feststellung einer Leistungsminderung ein Beratungsangebot erhalten sollen. Inhalt der Beratung soll die Prüfung sein, ob der Kooperationsplan fortgeschrieben werden muss.

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