Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Es handelt sich um eine nach landesrechtlichen Bestimmungen gestaltete schulische Aus- bzw. Weiterbildung. Sie wird in der Regel an Fachschulen, Berufsfachschulen oder Berufskollegs absolviert, umfasst aber auch Praktikumsphasen in betrieblichen Einrichtungen. Die in der Regel dreijährige Ausbildung erfolgt grundsätzlich in zwei unterschiedlichen Organisationsformen: In der klassischen (zweiphasigen) Ausbildung schließt sich an die fachtheoretische schulische Ausbildung mit Praxisanteilen ein Berufspraktikum an, das unter anderem der staatlichen Anerkennung der Ausbildung dient; in der praxisintegrierten (einphasigen) Ausbildung hingegen findet ein regelmäßiger Wechsel von fachtheoretischer schulischer Ausbildung und fachpraktischer Ausbildung statt.

Die Bundesagentur für Arbeit hat zuletzt unter dem Datum vom 01.01.2006 eine Arbeitshilfe zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Praktika von Erzieherinnen und Erziehern, die im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher absolviert werden, in Form einer Übersicht der landesrechtlichen Bestimmungen und der jeweiligen versicherungsrechtlichen Beurteilung herausgegeben. Seitdem haben sich Änderungen der in den einzelnen Ländern geltenden Ausbildungsordnungen ergeben.

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung sind daher übereingekommen, die Arbeitshilfe zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der Praktika von Erzieherinnen und Erziehern zu aktualisieren. Zum besseren Verständnis bei der Anwendung der Arbeitshilfe werden Aussagen zu den unterschiedlichen Organisationsformen der Ausbildung sowie grundsätzliche Maßstäbe zur versicherungsrechtlichen Beurteilung der berufspraktischen Ausbildungsabschnitte vorangestellt.

Nach den der versicherungsrechtlichen Beurteilung zugrunde liegenden Maßstäben lassen sich berufspraktische Ausbildungsabschnitte bei vergleichbar oder ähnlich verlaufenden schulischen Ausbildungsgängen in nichtakademischen Berufen gleichermaßen beurteilen, ohne dass es für jede Ausbildung einer entsprechenden Übersicht mit den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen bedarf.

Versicherungsrechtliche Beurteilung der Praktika von Erzieherinnen und Erziehern

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