Bis ins Jahr 2023 wurde AKI im Rahmen der häuslichen Krankenpflege[1] verordnet und erbracht.
Seit dem 1.1.2023 können alle Verordnungen von AKI auf der Grundlage der AKI-RL ausgestellt werden. Entsprechende Mustervordrucke
- Muster 62A Ergebnis der Potenzialerhebung,
- Muster 62B Verordnung der AKI und
- Muster 62C Behandlungsplan
wurden vereinbart. Bisherige Verordnungen der AKI auf Grundlage der HKrPflRL verlieren ab dem 31.10.2023 ihre Gültigkeit.[2]
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