Begriff

Zeiten einer krankheits- oder unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit oder des Bezugs von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, insbes. medizinische und berufsfördernde Leistungen, Vorsorgekuren der Krankenkassen oder zur Teilhabe am Arbeitsleben (z. B. Trainingsmaßnahmen, Berufsvorbereitungen), sind Anrechnungszeiten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Anrechnungszeiten wegen Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit oder des Bezugs von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben sind in §§ 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 1a SGB VI geregelt. Sonderregelungen finden sich in § 252 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3, Abs. 6 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 SGB VI.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional . Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge