Die Krankenkassen (oder ihre Verbände) und die KBV bzw. die KZBV schließen zur Sicherstellung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen ärztlichen Versorgung der Versicherten schriftliche Verträge.[1] Darin wird vereinbart, dass die Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse gewährleistet ist und die ärztlichen Leistungen angemessen vergütet werden. Die Bundesmantelverträge sowie die Richtlinien des G-BA sind für die Krankenkassen und die KBV bzw. KZBV verbindlich und Bestandteil der Verträge.

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