DAK weist Vorwürfe gegen hohe Prämien zurück
Das Bundesversicherungsamt (BVA) ermittelt gegen Deutschlands drittgrößte Krankenkasse DAK-Gesundheit. Auslöser war ein Medienbericht über angeblich überhöhte Prämienzahlungen an Mitarbeiter der HanseMerkur. Die DAK-Gesundheit wurde aufgefordert, zum Bericht Stellung zu nehmen und Unterlagen vorzulegen, so BVA-Sprecher Tobias Schmidt am 29.5.2013. Das Ergebnis der Untersuchung wird in etwa einer Woche erwartet.
Prämien liegen über dem Höchstsatz
Der Rundfunksender NDR Info hatte über die überhöhten Prämien von bis zu 150 EUR für die Versicherungsvertreter der HanseMerkur berichtet, die gezahlt werden, wenn Kunden zum Wechsel zur DAK animiert werden. Besonders erfolgreiche Vertreter sollten zudem einen Kleinwagen ein Jahr lang umsonst nutzen dürfen. Die HanseMerkur arbeitet nach eigenen Angaben als Kooperationspartner für privaten Zusatzversicherungsschutz seit 2004 mit der DAK zusammen.
Wenn der Sachverhalt so wäre, dann seien die Prämien nicht mit den Wettbewerbsgrundsätzen vereinbar, sagte Schmidt. Es gelte eine Obergrenze von 80 EUR.
DAK-Gesundheit und HanseMerkur weisen Vorwürfe zurück
Ein Sprecher der DAK-Gesundheit erklärte in Hamburg, die Kasse zahle für eine Neuaufnahme durch Vertriebsmitarbeiter der HanseMerkur lediglich 60 EUR. «Die für alle Krankenkassen verbindlichen Wettbewerbsgrundsätze erlauben sogar eine Vergütung bis zu 80,80 EUR für Neumitglieder aufzuwenden, die von privaten Versicherungsvermittlern geworben werden. Die DAK-Gesundheit schöpft diesen Betrag nicht aus.»
Auch ein Sprecher der privaten HanseMerkur-Versicherungsgruppe in Hamburg erklärte: «Die DAK ist da komplett sauber.» Ein Vertriebsmitarbeiter der HanseMerkur könne bis zu 150 EUR als «Maximalgröße» erhalten, wenn er ein Neumitglied für die DAK-Gesundheit gewinne. Das sei ein «Werbeaufwand für potenzielle und echte HanseMerkur-Kunden im Rahmen unserer Kooperation» mit der Kasse. Schließlich habe im Schnitt jedes 5. DAK-Mitglied mindestens eine Zusatzversicherung bei HanseMerkur.
Wettbewerbsverstoß sondern nur "interner" Wettbewerb
«Wir teilen die Auffassung einer Angestellten des Bundesversicherungsamtes nicht, dass hier ein Verstoß gegen Wettbewerbsgrundsätze für gesetzliche Kassen vorliegt», erklärte der Sprecher. Hier gehe es darum, was die HanseMerkur als privates Versicherungsunternehmen in die Akquise stecke. Der Kleinwagen, der ein Jahr lang auf ihre Kosten genutzt werden dürfe, werde bei einem Wettbewerb ausgelobt - für denjenigen, der mehr als 50 DAK-Mitglieder wirbt. Der Wettbewerb sei nur für dieses Jahr angesetzt.
Kassen dürfen nicht zu viel für Werbung ausgeben
Das BVA sieht solche zusätzlichen Zahlungen durch eine private Krankenversicherung aber kritisch. «Das werten wir als eine Umgehung der Wettbewerbsgrundsätze, weil die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, mit einem gewissen Werbebudget auszukommen», zitiert der NDR-Bericht eine BVA-Sprecherin.
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