Vergütung Ergotherapie 2023

Gute Nachrichten für alle Ergotherapeutinnen und –therapeuten: Ab April 2023 erhalten Ergotherapeutinnen und –therapeuten eine höhere Vergütung. Die Vergütungsanpassungen kamen durch die Vermittlung der Schiedsstelle vom 27.2.2023 zustande. 

Ab dem 1.4.2023 steigt die Vergütung für alle Ergotherapeutinnen und –therapeuten um 9,48 Prozent. Der höhere Preis setzt sich aus der Anpassung um 3,52 Prozent für das Jahr 2022 und aus der Anpassung um 5,96 Prozent für das kommende Jahr zusammen. In die Berechnung eingeflossen sind unter anderem die im Voraus angenommenen Entwicklungen der Gewerbemieten, der Inflation und der Gehaltsentwicklung.

Ergotherapie: Neue Vergütungen ab April 2023 

Hier wurde die Tarifvereinbarung des öffentlichen Dienstes als Referenz herangezogen. Falls sich diese Faktoren im Laufe des Jahres anders entwickeln als angenommen, wird die Differenz bei der nächsten Anpassung der Preise entsprechend berücksichtigt. Die Vergütungsanpassungen kamen durch die Vermittlung der Schiedsstelle vom 27. Februar zustande. Nachdem alle Vertragspartner zugestimmt haben, können die Vereinbarungen nun in Kraft treten.

Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband: „Erfreulicherweise konnten sich die Vertragspartner auf eine Weiterentwicklung der Vergütung für ergotherapeutische Leistungen einigen. Ein wichtiger Schritt dabei ist: Entwickeln sich Faktoren wie Inflation und Mieten anders als angenommen, wird dies nachträglich berücksichtigt – das bringt allen Beteiligten die Sicherheit einer realistischen und fairen Preisberechnung.“

Auch Hausbesuche werden höher vergütet

Eine höhere Vergütung gibt es ab April auch für Hausbesuche. Wer Patientinnen und Patienten ergotherapeutisch zu Hause behandelt, erhält 18,96 Prozent mehr aus dem Beitragstopf der GKV-Versicherten. Neue Regelungen betreffen außerdem die ergotherapeutische Schiene: Der Schwellenwert, ab dem ein Kostenvoranschlag an die Krankenkasse gegeben werden muss, wird von 200 auf 400 Euro verdoppelt. Außerdem wurden erstmals Mindestanforderungen an den Kostenvoranschlag formuliert.

GKV-Spitzenverband
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