Ergotherapie seit Oktober wieder per Video möglich
Auf Basis der Vereinbarung können ab 1.10.2022 alle ergotherapeutischen Maßnahmen – mit Ausnahme von Hausbesuchen, thermischen Anwendungen und egotherapeutischen Schienen – als telemedizinische Leistung durchgeführt und abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass die Versicherten der Videobehandlung zustimmen. Sie können dies auch ablehnen oder ihre Zustimmung jederzeit widerrufen. Für diesen Fall ist festgelegt, dass die Behandlung ohne Unterbrechung in der Ergotherapie-Praxis fortgeführt werden kann.
Zugelassene Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten können in dieser Form bis zu 30 Prozent aller Behandlungen pro Quartal als Videobehandlung erbringen.
„Versicherte profitieren nun in allen großen Bereichen der Heilmittel-Versorgung von den Möglichkeiten der Videobehandlung. Damit ist die Versorgung mit telemedizinischen Leistungen – auch unabhängig von der Corona-Pandemie – dauerhaft gesichert. Die Videobehandlung ist für Versicherte und Leistungserbringende eine wichtige Ergänzung in der Heilmittelversorgung,“ zeigt sich Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, überzeugt.
Voraussetzungen für Ergotherapie per Video
Hinsichtlich der technischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen gelten für alle Heilmittelbereiche die gleichen Standards: Therapeutinnen und Therapeuten brauchen neben einem internetfähigen Endgerät ein Programm eines zertifizierten Videodienstanbieters. Die Liste der möglichen Anbieter ist an die entsprechende Übersicht für Ärztinnen und Ärzte angelehnt.
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