Pflegende Angehörige sollen stärker entlastet werden
«Noch in dieser Legislaturperiode wird es Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf geben», sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Karl Lauterbach, einer Zeitung (13.3.2015).
Weitere Formen der Freistellung für pflegende Angehörige
Unter anderem seien über die zum 1. Januar in Kraft getretene Pflegezeit hinaus «besondere Formen der Freistellung» für Angehörige vorgesehen. «Ziel ist es, dass durch die Pflege eines Angehörigen keine Nachteile im Beruf entstehen», erklärte Lauterbach. Die bestehenden Regelungen sollten außerdem flexibler und unbürokratischer gehandhabt werden.
Schon bisher können Arbeitnehmer bei einem plötzlichen Pflegefall in der Familie kurzfristig zehn Tage lang pausieren. Seit Jahresanfang wird in dieser Zeit auch ein Lohnersatz gezahlt, außerdem gibt es nun einen Rechtsanspruch auf 24 Monate Familienpflegezeit.
Angehörige versorgen Pflegebedürftige überwiegend zu Hause
Laut Statistischem Bundesamt wurden Ende 2013 mehr als zwei Drittel der 2,63 Millionen pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt.
AOK-Chef Jürgen Graalmann hatte am 12.3.2015 vorgerechnet, die gesellschaftliche Wertschöpfung der pflegenden Angehörigen belaufe sich auf mindestens 29 Milliarden Euro pro Jahr. Die Bundesregierung müsse sie dabei viel besser unterstützen. «Wir haben diesbezüglich wirklich große Probleme», räumte Lauterbach ein.
Vertreter von Pflege, Wirtschaft und Politik beraten derzeit in Berlin auf dem Deutschen Pflegetag über aktuelle Herausforderungen.
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