Keine Anrechnung einer privaten Unfallrente auf Opferentschädigung
Geklagt hatte eine kaufmännische Sachbearbeiterin, die in Vollzeit beschäftigt war. Am Neujahrsmorgen 2010 wurde sie Opfer einer Gewalttat durch einen alkoholisierten Angreifer. Für den schädigungsbedingten Einkommensverlust erhielt die Klägerin Berufsschadensausgleich.
BSG bestätigt Entscheidung der Vorinstanz
Der Beklagte berücksichtigte beim Berufsschadensausgleich als anzurechnendes Einkommen eine Unfallrente aus einer privaten Unfallversicherung. Anders als das Sozialgericht hat das Landessozialgericht der dagegen gerichteten Klage stattgegeben. Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung des Landessozialgerichts bestätigt.
Private Unfallrente mindert nicht den schädigungsbedingten Einkommensverlust nach tätlichen Angriff
Die private Unfallrente ist keine anrechnungsfähige Einnahme der Klägerin aus Vermögen, welches mit Einkünften aus ihrer früheren Erwerbstätigkeit geschaffen wurde, um den Lebensunterhalt für die Zeit nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu sichern (§ 8 Absatz 2 Nummer 3 BSchAV). Die private Unfallrente gehört auch nicht zu den Einnahmen der Klägerin aus einer eigenen Erwerbstätigkeit (§ 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 BSchAV). Denn die Versicherungsbeiträge hat allein ihr Ehemann als Versicherungsnehmer ohne Bezug zum Erwerbseinkommen der Klägerin und ohne gesetzliche Verpflichtung im Rahmen eines Versicherungsvertrages zugunsten Dritter gezahlt.
Hinweis: BSG, Urteil v. 10.6.2021, B 9 V 1/20 R
-
Wie wirkt sich Krankengeld auf die Rente aus?
3.220
-
Urlaub während Krankschreibung: Besteht ein Krankengeldanspruch?
2.701
-
Neue Arbeitsverhältnisse
1.720
-
Entgeltfortzahlung und Krankengeld - unterschiedliche Berechnungen beachten
1.587
-
Erstattung des Verdienstausfalls bei stationärer Mitaufnahme endet
1.29710
-
Krankengeld können nicht nur Arbeitnehmer beanspruchen
1.290
-
Folgen der Aufforderung
1.169
-
Bürgergeld und Sozialhilfe: Regelbedarf soll 2025 nicht steigen
1.085
-
Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
1.024
-
Rechtmäßig auffordern: Krankenkassen müssen einiges beachten
957
-
Finanzentwicklung der GKV im 1. Halbjahr 2024
16.09.2024
-
Falscher Psychotherapeut hat keinen Anspruch auf Honorar
12.09.2024
-
Blankoverordnung ab November auch in der Physiotherapie
11.09.2024
-
Hilfsmittel: Entwicklung der Mehrkostenvereinbarungen
09.09.2024
-
Keine Erhöhung des Bürgergelds im Jahr 2025
05.09.2024
-
Keine Grundsicherungsleistungen während Jugendarrest
27.08.2024
-
Statistik 2023: 75 Patienten sterben nach Behandlungsfehlern
23.08.2024
-
Kita-Personal häufiger krank als der Durchschnitt
21.08.2024
-
Kiffen auf Rezept
19.08.2024
-
Wohngeld-Erhöhung 2025 von Bundeskabinett beschlossen
14.08.2024