Geburtshilfe: Sicherstellungszuschlag Krankenkassen für Hebammen

Freiberufliche Hebammen stehen unter finanziellem Druck, weil ihre Haftpflichtprämien steigen. Bundesgesundheitsminister Gröhe will ihnen nun mit Geldern der Krankenkassen helfen.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will den teilweise um ihre Existenz bangenden Hebammen in Deutschland mit Mitteln der gesetzlichen Krankenkassen helfen. Die Hebammen beklagen seit langem steigende Prämien für ihre Haftpflichtversicherungen. Viele können die jüngsten Prämienanstiege mit den bisher von den Krankenkassen dafür vorgesehenen Mitteln nicht bezahlen.

Sicherstellungszuschlag der Krankenkassen soll Hebammen helfen

Ein Vorschlag Gröhes sieht nun vor, dass die Kassen einen Sicherstellungszuschlag bezahlen, damit auch freie Hebammen mit nur wenigen Geburten die Kosten für die Versicherung bezahlen können. Das geht aus einem Schreiben Gröhes hervor, das der Nachrichtenagentur dpa am Mittwoch in Berlin vorlag.

Darin heißt es: «Die Krankenkassen sollen (...) als kurzfristig wirksame Maßnahme zusätzlich gesetzlich verpflichtet werden, für Geburtshilfeleistungen, bei denen typischerweise nur wenige Geburten betreut werden, über die bei Prämiensteigerungen übliche Anpassung hinaus Mittel bereit zu stellen, um die Vergütung angemessen zu erhöhen.»

Krankenkassenmittel richten sich derzeit nach Zahl der Geburten

Das Problem stellt sich für freiberufliche Hebammen mit wenigen Geburten, denn die Mittel der Kassen für die Bezahlung der Prämien richten sich nach der Zahl der Geburten. Über Monate hatte eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung mehrerer Bundesministerien das Problem beraten. Die Beratungen gestalteten sich nach dpa-Informationen äußerst schwierig. Sämtliche anderen Vorschläge - etwa die Einrichtung eines Fonds - fanden keine Mehrheit.

Das Thema gilt in der Koalition als sehr sensibel. Die Hebammen-Organisationen hatten mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit viele Sympathien in der Bevölkerung erlangt, auch wenn sie sehr unterschiedlich betroffen sind. Es gibt auch viele Geburtshelferinnen, die mit dem Geld der Kassen für die Versicherungsprämien gut auskommen.

Einschränkung von Regress-Ansprüchen der Krankenkassen

Regress-Ansprüche der Krankenkassen gegenüber den Versicherungen im Schadensfall sollen zudem eingeschränkt werden: Kranken- und Pflegeversicherung sollen sich demnach künftig kein Geld mehr von den Haftpflichtversicherungen zurückholen können. Dies spare im Gegenzug Maklercourtage und Versicherungssteuer, so eine Sprecherin Gröhes.

Zahlten Hebammen 2004 noch 1352 Euro für die Versicherung, werden es ab Juli 5091 Euro sein. Gerichte schraubten im Fall eines Fehlers der Hebammen bei der Geburt die Summen für die Betroffenen immer weiter in die Höhe - auch weil ein behindertes Kind heute wegen des medizinischen Fortschritts oft viel länger lebt als früher.

dpa