Mütterrente

Bei der Rente wird seit 1986 ein Jahr Kindererziehungszeit (KEZ) anerkannt. Mit dem Rentenreformgesetz 1992 wurde die Kindererziehungszeit für ab 1992 geborene Kinder auf 3 Jahre verlängert. Für vor 1992 geborene Kinder verblieb es bei einem Jahr. Dies soll sich nach dem Willen der Koalitionäre nunmehr ändern.

Was ist geplant?

Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder soll um einen auf 2 Entgeltpunkte verbessert werden. Diese Festlegung im Koalitionsvertrag geht auf eine Forderung der CDU/CSU zurück.

Hiermit soll eine Gerechtigkeitslücke verringert werden. Diese wird darin gesehen, dass für die Erziehung

  • ab 1992 geborener Kinder 3 Entgeltpunkte (dies entspricht nach aktuellen Werten einem monatlichen Rentenertrag von rund 84 EUR) und
  • für vor 1992 geborene Kinder jedoch nur 1 Entgeltpunkt (entspricht rund 28 EUR monatlicher Rentenertrag).

in der Rente angerechnet werden.

Geltungsbereich der verbesserten KEZ-Anrechnung

Dies bedeutet, dass voraussichtlich etwa 9,5 Millionen Bestandsrenten unter die Neuregelung fallen und durch die Rentenversicherungsträger angepasst werden müssen. Es wird daher erforderlich sein, die Neuregelung im Hinblick auf eine möglichst einfache Umsetzung für den Rentenbestand äußerst verwaltungsfreundlich auszugestalten. Dies könnte bedeuten, dass die Verbesserung für den Rentenbestand in Form eines Zuschlags an Entgeltpunkten umgesetzt wird.

Es ist davon auszugehen, dass ältere Mütter, die schon bei der Einführung der KEZ im Jahr 1986 im Rentenalter waren und statt der KEZ eine sog. Kindererziehungsleistung erhalten haben, ebenfalls eine Aufstockung ihrer Leistung erhalten werden.

Finanzierung

Schwerpunkt der Diskussion um die Einführung der Mütterrente war von Anfang an die Finanzierungsfrage. Denn die Aufstockung sowohl für den Rentenzugang als auch für den Rentenbestand ist mit erheblichen Kosten verbunden.

Sie belaufen sich bereits im ersten Jahr auf rund 6,7 Mrd. EUR. Zudem bestehen dauerhaft erhebliche Kosten in Höhe von rund 6 Mrd. EUR pro Jahr. Es wurde daher von verschiedenen Seiten gefordert, die Mütterrente aus Steuermitteln und nicht aus Beitragsmitteln der Rentenversicherung zu finanzieren.

Finanzierung aus Steuermitteln

Im Koalitionsvertrag findet sich keine Aussage zur Finanzierung der Mütterrente. Die Finanzierung über Steuermittel wäre ordnungspolitisch zutreffend, da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt. Dies hat auch der Gesetzgeber bis dato stets so gesehen. Denn die Honorierung von Erziehungsleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde bislang immer über Steuermittel finanziert. Zudem wird hierdurch sichergestellt, dass nicht nur die Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch dort nicht versicherte Personen, wie etwa Beamte, in Versorgungswerken Abgesicherte und Personen mit einem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze an der Finanzierung beteiligt werden.

Finanzierung aus Beitragsmitteln

Schließlich käme es (darauf hat der Sozialbeirat hingewiesen) bei einer Finanzierung über Beitragsmittel zu einem schweren Eingriff in die Nachhaltigkeit der Rentenfinanzierung. Die weitere Diskussion zu diesem Bereich dürfte noch außerordentlich spannend werden. Dies zeigt sich bereits an der Tatsache, dass die Spitzen der Rentenversicherung, der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung gemeinsam an die Politik appelliert haben, sich für eine Finanzierung aus Steuermitteln und nicht aus Beitragsmitteln zu entscheiden.