Schutz der Anwaltschaft: Regierung stimmt Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarats zu
Das Abkommen ist eine Reaktion auf die zunehmenden Angriffe und staatlichen Repressalien gegenüber Anwältinnen und Anwälten. Unterzeichnet werden soll es am 26.1.2026.
Stärkung der Anwaltschaft
Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, die Anwältinnen und Anwälte vor Bedrohungen und Einschüchterungen zu schützen: Staaten müssen wirksame Maßnahmen ergreifen, um Anwälte vor körperlichen Angriffen, Drohungen, Belästigungen und unzulässigen Eingriffen im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung zu schützen. Die Konvention hebt zudem die Selbstverwaltung der Anwaltschaft hervor. Dabei wird auch die Vertraulichkeit der Mandatsbeziehung einem besonderen Schutz unterstellt.
Straftaten gegen Anwältinnen und Anwälte
Im Bereich der Strafverfolgung sieht die Konvention vor: Wenn die Bedrohung oder der Angriff auf einen Anwalt eine Straftat darstellt, müssen die Vertragsstaaten eine wirksame Untersuchung durchführen.
Viele Regelungen des Übereinkommens sind im deutschen Recht bereits angelegt. Dennoch bleibt etwa im Bereich der StPO Umsetzungsbedarf: Hier muss der Schutz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei Durchsuchungen verbessert werden.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Anwältinnen und Anwälte spielen eine zentrale Rolle in unserem Rechtssystem, denn sie bilden das verbindende Glied zwischen Recht und Gesellschaft. Wir beobachten, dass weltweit Rechtssysteme unter Druck geraten. Davon ist insbesondere auch die Anwaltschaft betroffen. Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens zum Schutz des Anwaltsberufs setzen wir ein wichtiges Zeichen für den Multilateralismus. Wir verteidigen damit nicht allein einen Berufsstand, sondern ein Organ der Rechtspflege und damit die Grundpfeiler des Rechtsstaats und den Wert des Multilateralismus insgesamt. Denn wo Anwältinnen und Anwälte sicher arbeiten können, bleibt auch die Freiheit der Gesellschaft geschützt."
Übereinkommen im Europarat ausgearbeitet
Das Übereinkommen wurde am 12.3.2025 vom Ministerkomitee des Europarats angenommen und zur Zeichnung aufgelegt. Zahlreiche Staaten haben das Übereinkommen schon unterzeichnet. Die Umsetzung des Übereinkommens wird von einer Sachverständigengruppe und einem Ausschuss der Vertragsparteien überwacht.
Der Europarat ist eine internationale Organisation, die sich für den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit einsetzt. Von den 46 Mitgliedsstaaten sind 27 auch EU-Mitgliedsstaaten.
Quellen:
Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
1.2262
-
Wie kann die Verjährung verhindert werden?
729
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
708
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
651
-
Überbau und Konsequenzen – wenn die Grenze zum Nachbargrundstück ignoriert wurde
597
-
Diese Compliance-Regelungen gelten für Geschenke und Einladungen
536
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
467
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
437
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
430
-
Patronatserklärungen: Wirkung, Varianten und praktische Bedeutung
428
-
Wegerecht hindert nicht die Errichtung von Toranlagen
15.12.2025
-
BGH zur Unwirksamkeit eines Online-Maklervertrages
12.12.2025
-
Privatversicherte können Kostenerstattung selbst klären
10.12.2025
-
Berufungsgericht weist Räumungsklage ab: Treuwidrige Kündigung wegen Zahlungsverzugs
09.12.2025
-
China führt elektronische Stempel ein: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
09.12.2025
-
Unzulässige Ausschöpfung von Rechtsmittelfristen in Eilverfahren
08.12.2025
-
Auffahrunfall: Anscheinsbeweis bei Spurwechsel
03.12.2025
-
Wie Unternehmen und Manager mit Nachhaltigkeit umgehen sollten
02.12.2025
-
Internationale Zuständigkeiten deutscher Gerichte im Zusammenhang mit dem Brexit
02.12.2025
-
Keine Kostenerstattung für externes Rechtsgutachten
27.11.2025