Schutz der Anwaltschaft: Ministerin Hubig unterzeichnet Übereinkommen des Europarats
Das Abkommen ist eine Reaktion auf die zunehmenden Angriffe und staatlichen Repressalien gegenüber Anwältinnen und Anwälten. Unterzeichnet wurde es am 26.1.2026.
Stärkung der Anwaltschaft
Die Konvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, die Anwältinnen und Anwälte vor Bedrohungen und Einschüchterungen zu schützen: Staaten müssen wirksame Maßnahmen ergreifen, um Anwälte vor körperlichen Angriffen, Drohungen, Belästigungen und unzulässigen Eingriffen im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung zu schützen. Die Konvention hebt zudem die Selbstverwaltung der Anwaltschaft hervor. Dabei wird auch die Vertraulichkeit der Mandatsbeziehung einem besonderen Schutz unterstellt.
Straftaten gegen Anwältinnen und Anwälte
Im Bereich der Strafverfolgung sieht die Konvention vor: Wenn die Bedrohung oder der Angriff auf einen Anwalt eine Straftat darstellt, müssen die Vertragsstaaten eine wirksame Untersuchung durchführen.
Viele Regelungen des Übereinkommens sind im deutschen Recht bereits angelegt. Dennoch bleibt etwa im Bereich der StPO Umsetzungsbedarf: Hier muss der Schutz von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bei Durchsuchungen verbessert werden.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Anwältinnen und Anwälte spielen eine zentrale Rolle in unserem Rechtssystem, denn sie bilden das verbindende Glied zwischen Recht und Gesellschaft. Wir beobachten, dass weltweit Rechtssysteme unter Druck geraten. Davon ist insbesondere auch die Anwaltschaft betroffen. Mit der Unterzeichnung des Übereinkommens zum Schutz des Anwaltsberufs setzen wir ein wichtiges Zeichen für den Multilateralismus. Wir verteidigen damit nicht allein einen Berufsstand, sondern ein Organ der Rechtspflege und damit die Grundpfeiler des Rechtsstaats und den Wert des Multilateralismus insgesamt. Denn wo Anwältinnen und Anwälte sicher arbeiten können, bleibt auch die Freiheit der Gesellschaft geschützt."
"Recht und Rechtsstaatlichkeit weltweit unter Druck"
Dr. Hubig erklärte am Tag der Unterzeichnung: „Mit dem Übereinkommen zum Schutz des Anwaltsberufs schreiben wir ein Stück Rechtsgeschichte: Es ist das erste völkerrechtliche Abkommen, das den Schutz der Anwaltschaft zum Gegenstand hat. Ein solches Abkommen ist bitter nötig. Recht und Rechtsstaatlichkeit stehen weltweit unter Druck – und insbesondere Anwältinnen und Anwälte spüren diesen Druck. Eine starke und unabhängige Anwaltschaft ist gerade den Anti-Demokraten und Autoritären ein Dorn im Auge. Anwältinnen und Anwälte sind keine bloßen Rechtsdienstleister. Sie sind auch Kämpferinnen und Kämpfer für Rechtsstaatlichkeit und bürgerliche Freiheit. Umso dringlicher ist es, dass wir den Berufsstand vor staatlicher Repression und Drangsalierung schützen. Die Konvention zum Schutz des Anwaltberufs enthält hierfür wichtige Vorgaben. Mit der Unterzeichnung der Konvention bekennt sich die Bundesregierung zur Wichtigkeit einer starken und geschützten Anwaltschaft. Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen Schritt heute gehen."
Übereinkommen im Europarat ausgearbeitet
Das Übereinkommen wurde am 12.3.2025 vom Ministerkomitee des Europarats angenommen und zur Zeichnung aufgelegt. Zahlreiche Staaten haben das Übereinkommen schon unterzeichnet. Die Umsetzung des Übereinkommens wird von einer Sachverständigengruppe und einem Ausschuss der Vertragsparteien überwacht.
Der Europarat ist eine internationale Organisation, die sich für den Schutz der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit einsetzt. Von den 46 Mitgliedsstaaten sind 27 auch EU-Mitgliedsstaaten.
Quellen:
Übereinkommen des Europarats zum Schutz des Anwaltsberufs
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
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