BGH lässt Dashcam-Aufnahme als Beweismittel bei Verkehrsunfallverfahren zu
In dem vor dem VI. Zivilsenat des BGH verhandelten Fall ging es um einen Verkehrsunfall, bei dem zwei Pkw, die sich auf zwei parallel verlaufenden Linksabbiegerspuren befanden, seitlich miteinander kollidierten.
Der Kläger in dem Verfahren wollte erreichen, dass die mit seiner Dashcam aufgenommenen Aufnahmen als Beweismittel zugelassen werden, weil er damit nachweisen wollte, dass der andere Fahrer seine Spur verlassen und dadurch den Unfall verursacht hatte.
Die Nutzung der Aufnahmen als Beweismittel hatten jedoch sowohl das Amtsgericht als auch Landgericht mit Hinweis auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen und das Beweisverwertungsverbot verweigert.
Aufnahmen als Beweismittel bei Unfällen nach Interessenabwägung zulässig
Der Bundesgerichtshof urteilte nun im Sinne des Klägers und erklärte die Verwendung dieser Aufnahmen als Beweismittel für zulässig.
- Zwar verstießen solche Aufnahmen nach Ansicht der Richter gegen das Datenschutzrecht,
- jedoch sei davon auszugehen, dass in diesem Fall die Interessen des Klägers an der zivilrechtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche
- und sein im Grundgesetz verankerter Anspruch auf rechtliches Gehör höher einzuschätzen sei
- als das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beklagten in Form des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung bzw. das Recht am eigenen Bild.
Auch ein möglicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der mitgefilmten unbeteiligten Verkehrsteilnehmer ändere nichts an dieser Gewichtung.
Permanente Aufzeichnungen mit Dashcam bleiben unzulässig
Zugleich stellte der BGH jedoch auch fest, dass eine permanente, anlasslose Aufzeichnung des Verkehrsgeschehens mittels der Videokameras im Wagen gegen den § 4 des Datenschutzgesetzes verstoße. So sei es technisch möglich, die Aufzeichnungen kurz zu halten und anlassbezogen durchzuführen, etwa indem in kurzen Abständen aufgenommen werde oder eine Speicherung nur nach Kollisionen oder etwa bei starken Bremsmanövern erfolge.
Dashcam-Videos als Beweismittel Frage der Abwägung
Letztlich bringt das Urteil damit zum einen mehr Klarheit, indem nun die Verwertbarkeit solcher Dashcam-Aufnahmen nicht mehr generell abgelehnt werden kann. Allerdings wird es auch künftig weiterhin von den jeweiligen Umständen abhängen, ob die Aufzeichnungen in Zivilverfahren genutzt werde dürfen oder nicht. Der BGH befand:
„Die Unzulässigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden.“
BGH Urteil vom 15.05.2018 - VI ZR 233/17
Hintergrund:
Eine permanente, anlasslose Überwachung des Straßenverkehrs über eine Dashcam verstößt nicht nur gegen Grundrechte, sondern auch gegen § 6b Abs. 1 Nr. 3 BDSG sowie § 22 S. 1 KunstUrhG.
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
8672
-
Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten
435
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
366
-
Einbau von Klimaanlage bei Eigentumswohnung: Anspruch auf Zustimmung?
343
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
316
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
2951
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
257
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
250
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
244
-
Gartenpflege durch Mieter - Kostenfragen und Verletzung der Gartenpflegepflicht
213
-
Wiedereinsetzung bei Hektik, Arbeitsüberlastung und Ausnahmezustand?
03.08.2026
-
Wiedereinsetzungsantrag und Verfahrensgang
03.08.2026
-
Der Anwalt, sein Büropersonal und die Fristwahrung
03.08.2026
-
Voraussetzungen und Fristen für die Wiedereinsetzung
03.08.2026
-
Besondere Gefahrenquelle BeA
03.08.2026
-
Welche Maßnahmen drohen beim Ausbleiben der Partei?
28.07.2026
-
Zeugenaussage ist Bürgerpflicht
28.07.2026
-
Festsetzung eines Ordnungsgeldes ist Ermessenssache
28.07.2026
-
Wann ist ein Entschuldigungsgrund bei einem Terminversäumnis stichhaltig, wann trägt er nicht?
28.07.2026
-
Wenn eine Partei am persönlichen Erscheinen gehindert ist
28.07.2026