Autofahrer müssen in einem Parkhaus selbst auf das gefahrlose Öffnen ihrer Heckklappe achten
In dem zu entscheidenden Fall parkte Anfang April 2011 ein Autofahrer in einem Münchener Parkhaus rückwärts ein. Als er die Heckklappe seines Mercedes Kombi öffnen wollte, stieß diese an einen 1,70 m hohen Stahlträger. Der Schaden belief sich auf rund 900EUR, da die Tür des Autos neu lackiert werden musste.
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht wegen Fehlen der Hinweisschilder ?
Diesen Betrag sowie eine Nutzungsausfallentschädigung, die Kosten für den Kostenvoranschlag und einer Auslagenpauschale verlangte der Fahrer von dem Parkhausbetreiber. Er vertrat die Ansicht, dass dieser seine Verkehrssicherungspflichten verletzt habe, da keine Hinweisschilder auf die Gefahren aufmerksam gemacht hätten.
Gericht lehnt Schadenersatzanspruch ab
Das Gericht entschied jedoch im Sinne des Parkhausbetreibers und wies die Klage ab. Zwar müsse ein Autofahrer in einem Parkhaus, welches ein Parken für Fahrzeuge bis zu einer Höhe von 2 Metern ermögliche, grundsätzlich nicht mit einem Hindernis in 1,70 Metern Höhe rechnen. Dies gelte jedoch nur für die allgemeinen Verkehrsflächen, nicht für die äußeren Parkbuchten.
Eigenes Verschulden des Klägers
Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten sei vorliegend nicht gegeben, da sich das Hindernis in einem Bereich am äußersten Rande des Parkhauses befunden habe und schon von weitem sichtbar gewesen sei. Vielmehr sei es Aufgabe des Klägers gewesen, das gefahrlose Öffnen seiner Heckklappe selbst sicherzustellen.
(AG München, Urteil v. 9.11.2012, 262 C 20120/11).
-
Wohnrecht auf Lebenszeit trotz Umzugs ins Pflegeheim?
6032
-
Wann ist ein digitaler Türspion erlaubt?
3921
-
Eigenbedarfskündigung bei Senioren – Ausschluss wegen unzumutbarer Härte?
292
-
Minderung schlägt auf Betriebskostenabrechnung durch
226
-
Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren häufig angreifbar
224
-
Wann ist ein Anspruch verwirkt? Worauf beruht die Verwirkung?
199
-
Klagerücknahme oder Erledigungserklärung?
194
-
Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB
183
-
Wann muss eine öffentliche Ausschreibung erfolgen?
164
-
Legionellen: Wann dürfen Mieter die Miete mindern?
139
-
Kaskoversicherung: Wer zahlt, wenn die Kfz-Werkstatt zu viel berechnet?
18.09.2026
-
Unzulässige Mithaftungsklausel gegenüber ausscheidendem Leasingnehmer
15.09.2026
-
Hinweis auf Kündigungsalternativen bei Online-Kündigung unzulässig
03.09.2026
-
Jahresentgelte für Riester-Bausparverträge sind unzulässig
13.08.2026
-
10.000 EUR Schaden in Waschstraße: Warum der Betreiber nicht haftet
04.08.2026
-
Quarantäne auf Kreuzfahrt: Muss die Reiseabbruchversicherung zahlen?
23.07.2026
-
„Recht auf Reparatur“ passiert den Bundesrat
16.07.2026
-
Google ist für KI-generierte Texte unmittelbar verantwortlich
29.06.2026
-
SCHUFA-Kosten nicht immer ersatzfähig
23.06.2026
-
Offenbarungspflichten des Verkäufers eines Unfallfahrzeugs
23.06.2026