Neujahrstestament und Weihnachtsscheidungen als Festfolgen

Sind Sie unfallfrei durch die ersten Festtage gekommen? Kamen die Geschenke gut an und nahmen die Weihnachtstage einen friedfertigen, krisen- und hoffentlich coronafreien Verlauf? Immerhin wird jede 3. Scheidung nach den Feiertagen eingereicht und schon so manches Testament wurde nach dem Fest des Friedens zügig einer Generalüberholung unterzogen. Für Anwälte auch beruflich eine heiße Phase.

Fast alle freuen sich auf die Feiertage, doch nicht selten kommt es dann doch, trotz aller guten Ratschläge zur Stressvermeidung, zum folgenschweren Festtags-Fiasko. Aktuell spielt nicht zuletzt da Impf- und Testthema eine streitentflammende Rolle.

Familienrechtliche Streitigkeiten im Schlepptau des Weihnachtsfestes

Der markante Ausschlag nach oben bei familienrechtlichen Streitigkeiten im Dezember und Januar ist ein statistischer Wert, der Rechtsanwälte zum Einrichten von kanzleieigener Notdiensten anregen könnte. Aber Vorsicht: Freiberufler-Ehen sind besonders gefährdet. Wer zwischen den Feiertagen zu oft ins Büro verschwindet, untermauert am Ende die Statistik.

Vor den Festtagen: Überstunden und Nordmanntannen

Alle Jahre wieder erhofft sich jeder vom Weihnachtsfest Frieden und Harmonie. Dieses zweite Corona-Fest erhöht den Bedarf noch, wirft aber auch neue Fußangeln aus. Onkel Willi ist nicht geimpft, Thorsten will sich nicht testen lassen. Manchen ist schon vorher klar, dass sich die Aussicht auf Frieden und Glück in Grenzen hält. Doch auch bei vermeintlich glücklichen (Ehe-)Paaren und Familien bringt das Fest der Liebe oft mehr Ärger und Streit, als weihnachtlichen Entspannung.

Stress, Streit über Überstunden vor dem Fest oder Gestalt und Schmuck der Nordmanntanne, Notwendigkeit der weihnachtlichen Verwandschaftstreffen –  dieses Jahr besonders fraglich – sowie Menüauswahl und -qualität stellen den Weihnachtsfrieden oft auf eine harte Probe noch ehe das erste Geschenk ausgepackt ist.

„Weißgold, ich sagte WEISSgold!!“

Oft entpuppt sich das Auspacken als weitere Klippe für die Feststimmung: Missverständnisse  („Weißgold, ich sagte WEISSgold“), Geschmacksverirrungen, Undank und (vermeintliche) Knauserei können nicht nur bei Kindern Tränen und Ausbrüche verursachen, die zu Flüchen oder Fluchtversuchen in der Festgesellschaft führen. Dabei hatten sich doch fast alle auf die freien Tage gefreut.

Nach den Feiertagen: zum Anwalt oder zum Notar?

Nicht nur bei schon im Vorfeld wenig harmonischen Familienkonstellationen tun sich dann schnell juristische Fach- und Fangfragen auf: Zweifel am Fortbestand der Ehe, an Erbwürdigkeit oder Vaterschaft („Er kann ja nicht einmal eine Eisenbahn aufbauen!“) tauchen auf. Auszugspläne bei Partner oder Nachwuchs und – als letzter Korrekturversuch –  Überlegungen, das Testament betreffend, stellen sich ein.

Hohe Nachfrage nach anwaltlicher Beratung

Auch bei schon gescheiterten Ehen regt sich um die Feiertage Nachfrage nach anwaltlicher Beratung. Trotz minutiöser Pläne oder gerichtlicher Umgangsregelung wird der Nachwuchs am 2. Weihnachtstag nicht herausgerückt („Grippe“) oder nicht abgeholt (Arbeit). Das lässt man sich nicht bieten und braucht eine einstweilige Verfügung oder sieht schnell noch mal in der Düsseldorfer Tabelle nach. Wird die nicht sowieso zum 1.1. geändert? Da rechnen wir doch gleich noch mal durch.

Traurige Zahlen auf dem Anwaltssuchportal

Nach Erhebungen des Anwaltsuchportals „anwalt.24“ nimmt in der Weihnachtszeit  die Suche nach Fachanwälten für Familien- und Erbrecht signifikant zu, für Mandate zum Kindschaftsrecht stiegen die Suchanfragen noch massiver an (um bis zu 71, 6 %).

Fazit: Festtagsball flach halten, höflich sein zu zu älteren Verwandten und den Schwerpunkt des Friedensfestes auf die 1. Silbe legen. Für echte Notfälle gibt es auch die regionalen, Tag und Nacht erreichbaren  Anwaltsnotdienste. Außerdem: Für Anwälte ist der Januar eher keine gute Urlaubszeit.

Vgl. zu dem Thema auch:

Recht zur Weihnachtszeit

Weihnachtsbrände: Wann die Versicherung trotz Nachlässigkeit zahlt

Neue Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2022

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