Gesetz zur vertraulichen Geburt verabschiedet

Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur vertraulichen Geburt zugestimmt. Bei der vertraulichen Geburt soll es werdenden Müttern ermöglicht werden, ihr Kind anonym und sicher in einem Krankenhaus zur Welt zu bringen.

Ein trauriges Dauerthema ist die Geburt von Kindern, deren Mütter sich wegen der Schwangerschaft in einer persönlichen Notlage befinden und ohne Unterstützungen sind. Eine solche Situation ist gefährlich für Mutter und das Ungeborene bzw. Neugeborene. 

Schutz vor Kindstötungen und Aussetzungen

Immer wieder töten Frauen in scheinbar ausweglosen Situationen ihre Kinder direkt nach der Geburt oder setzen diese aus. Schätzungen zufolge liegt die Zahl bei 25 bis 30 pro Jahr, wobei die Dunkelziffer höher sein dürfte. Diese traurigen Taten soll das Gesetz zur vertraulichen Geburt verhindern oder zumindest verringern. Kern des Gesetzes ist eine umfangreiche Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG). Zudem werden weitere Gesetze geändert. 

Kinder haben ein Recht auf Kenntnis ihrer Herkunft

Zusätzlich werden ca. 100 Neugeborene in sogenannte Babyklappen abgelegt, welche jedoch den Nachteil haben, dass die Geburt ohne medizinische Hilfe stattfindet und die Kinder keine Gelegenheit bekommen, etwas über ihre leibliche Herkunft zu erfahren. Gerade Kinderschutzorganisationen wie der Deutsche Kinderschutzbund aber auch der Deutsche Ethikrat bemängeln hier die Verletzung des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Kinder.

Identität der Mutter wird verschlüsselt hinterlegt

Das Gesetz zur vertraulichen Geburt sieht deshalb vor, dass

  • die Daten der Mutter von der Beratungsstelle aufgenommen und verschlossen in einem Umschlag an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zur Aufbewahrung weitergegeben werden.

  • Nach 16 Jahren können die Kinder die Identität ihrer leiblichen Mutter erfahren, welche der Datenweitergabe allerdings widersprechen kann.

  • In diesen Fällen entscheidet  das Familiengericht darüber, ob das Kind die Akten einsehen kann oder die Mutter anonym bleibt.

Des Weiteren sieht das Gesetz die Einrichtung eines bundesweiten Notrufs vor, welche den Schwangeren rund um die Uhr eine Beratungsstelle vermitteln soll.

  • Die Möglichkeit der vertraulichen Geburt besteht auch kurz vor und nach der Geburt, wenn die Schwangere sich direkt zur Entbindung in die Klinik begeben hat. Dann wird von dort aus eine Beratungsstelle informiert, die der Frau Beratung anbietet, aber nicht aufdrängt.
  • Um die Kosten der Geburt müssen sich weder die Frau noch die Leistungserbringer sorgen. Sie werden Letzteren vom Bund erstattet.

Die Neuregelung wird voraussichtlich zum 1. Mai 2014 in Kraft treten und soll die bisher gesetzlich ungeregelte anonyme Geburt ersetzen. 

Hintergrund: Forschungsprojekt zu Babyklappen und anonymer Geburt

Das Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt basiert auf Ergebnissen der Studie "Anonyme Geburt und Babyklappen in Deutschland". Diese hat die Motive und Probleme von Frauen untersucht, die eine Babyklappe oder das Angebot einer anonymen Geburt nutzten. Nach dieser Studie waren sowohl die Frauen als auch andere an der anonymen Kindesabgabe Beteiligte verunsichert, wie sie sich rechtssicher zu verhalten haben. Betroffenen Kindern blieb oftmals ein Leben lang die Kenntnis ihrer Herkunft verborgen. Die vom Bundesfamilienministerium beim Deutschen Jugendinstitut (DJI) in Auftrag gegebene Studie wurde von Juli 2009 bis Oktober 2011 durchgeführt. Der Abschlussbericht zur Studie steht seit Februar 2012 zur Verfügung und ist auf der Projektseite des DJI abrufbar.