Leitsatz

Zwangsverwalter hat auch nach der Gesetzesänderung laufende Hausgelder an die Gemeinschaft zu bezahlen

 

Normenkette

§ 155 Abs. 1 ZVG

 

Kommentar

Die Änderung von § 10 Abs. 1 Nr. 2 und § 156 Abs. 1 ZVG durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze vom 26.3.2007 (BGBl I S. 370) hat nicht zur Folge, dass die Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf das laufende Hausgeld vom Zwangsverwalter nicht mehr als Ausgaben der Verwaltung zu erfüllen wären.

 

Link zur Entscheidung

BGH, Beschluss vom 15.10.2009, V ZB 43/09

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