Beim Erwerb einer Eigentumswohnung kann ein Zurückbehaltungsrecht des Wohnungskäufers regelmäßig dann bestehen, wenn das Sonder- und/oder Gemeinschaftseigentum mangelbehaftet ist. Das Zurückbehaltungsrecht kann natürlich nicht gegenüber der Eigentümergemeinschaft ausgeübt werden, richtiger Adressat ist hier der Bauträger. Sind also Mängel am Sonder- oder Gemeinschaftseigentum vorhanden, so kann der Wohnungserwerber vom Kaufpreis regelmäßig die dreifachen Mängelbeseitigungskosten zurückhalten.

Zurückbehaltungsrecht bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum

Eine Besonderheit besteht in diesem Zusammenhang bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum. Machen hier mehrere Erwerber ein Zurückbehaltungsrecht geltend, ist die Gesamtsumme, die zurückbehalten werden kann, nach 1000stel Miteigentumsanteilen auf diejenigen Erwerber umzulegen, die das Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge