Erst bei der Ablehnung einer vom Jobcenter angebotenen Beschäftigung, der Beendigung einer Beschäftigung usw., ist unter dem Rechtsbegriff des wichtigen Grundes zu prüfen, ob der leistungsberechtigten Person die Beschäftigung möglicherweise nicht zumutbar war oder ein anderer wichtiger Grund für die Ablehnung oder Beendigung der Arbeit vorlag. Das Ergebnis dieser Prüfung kann grundsätzlich eine Sanktion sein.

Bis zum 31.7.2023 ist die Regelung zu den Sanktionen aber vollständig ausgesetzt.[1]

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