(1) Zum Rücktritt vom Vertrag ist ein Partner nur berechtigt, wenn das durch Rechtsvorschriften bestimmt oder im Vertrag vereinbart ist. Der Rücktritt darf nicht unter einer Bedingung erklärt werden.

 

(2) Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Partner. Der Rücktritt von einem schriftlich abgeschlossenen Vertrag bedarf der Schriftform.

 

(3) Wird das Rücktrittsrecht ausgeübt, ist der Vertrag rückwirkend aufgelöst. Erbrachte Leistungen sind gegenseitig herauszugeben.

 

(4) Die Ausübung des Rücktrittsrechts schließt die Möglichkeit nicht aus, eine bereits entstandene Schadenersatzforderung geltend zu machen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge