Die Bestimmungen über persönliche Dienstleistungen regeln die Beziehungen zwischen Bürgern und Betrieben sowie Bürgern untereinander zur Besorgung von Vermögens- und anderen Angelegenheiten, zur Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten oder Fertigkeiten, zur Erbringung von kulturellkünstlerischen Leistungen sowie zur persönlichen Pflege oder Betreuung.

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