Der VN muss beweisen, dass und zu welchem Zeitpunkt er den VR durch Zugang einer entsprechenden Anzeige über die Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Prämienhöhe unterrichtet hat.

(Leitsatz der Schriftleitung)

OLG Saarbrücken, Urt. v. 5.10.2016 – 5 U 62/15

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