Das BVerwG hat mit Urt. v. 29.6.2017 – 3 A 1.16 – in erster und letzter Instanz die Klagen eines Umweltverbandes und von drei Anwohnern gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes v. 13.11.2015 für den Abschnitt 2 des Vorhabens "Ausbau Knoten Berlin, Berlin Südkreuz – Blankenfelde" abgewiesen. Der planfestgestellte Abschnitt betrifft den zweigleisigen Ausbau der Fernbahnstrecke zwischen dem Bahnhof Berlin-Südkreuz und Blankenfelde im dicht besiedelten Ortsteil Berlin-Lichtenrade. Die "Dresdner Bahn" soll Teil des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitseisenbahnsystems werden. Die Verlegung der Strecke in einen Tunnel habe das Eisenbahn-Bundesamt abwägungsfehlerfrei verworfen. Der verfassungsrechtliche gebotene Schutz der Anwohner vor Schienenverkehrslärm sei gewahrt. Die Anhebung der einschlägigen Zumutbarkeitswerte für Erschütterungen sei nicht zu beanstanden. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass die Strecke seit 1875 als Eisenbahnhauptstrecke ausgewiesen und auch während der Teilung Deutschlands nicht entwidmet worden sei.

Quelle: PM des BVerwG Nr. 48/2017 v. 29.6.2017

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht München I

zfs 8/2017, S. 422

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge