Das BVerwG hat mit Beschlüssen v. 22.6.2015 die Nichtzulassungsbeschwerden des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer Privatpersonen gegen das Urt. des BayVGH v. 19.2.2014 zurückgewiesen. Der BayVGH hatte mit dem angefochtenen Urteil die Klagen der Beschwerdeführer gegen den Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern für die Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch die Anlage und den Betrieb einer dritten Start- und Landebahn abgewiesen. Die Beschwerden des Landkreises Freising und mehrerer Gemeinden gegen die Nichtzulassung der Revision hat das BVerwG bereits im Februar 2015 zurückgewiesen. Das Urteil des VGH München ist jetzt insgesamt rechtskräftig; die Flughafen München GmbH hat Baurecht.

Quelle: Pressemitteilung des BVerwG Nr. 58/2015 v. 15.7.2015

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht München I

zfs 8/2015, S. 422

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