48. Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

Am 1.9.2014 tritt das 48. Strafrechtsänderungsgesetz – Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung v. 23.4.2014 in Kraft (BGBl l S. 410). Durch das Gesetz sollen nach der geltenden Fassung des § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) bestehende Strafbarkeitslücken geschlossen und die Ratifizierung Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption vom 31.10.2003 ermöglicht werden (BR-Drucks 174/13). Das Gesetz enthält zudem Folgeänderungen im GVG, der StPO und im Wehrstrafgesetz.

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