Irreversible Störungen lassen sich auch unter Einsatz aller moderner Therapieverfahren nicht mehr "reparieren". Die Therapie dient in solchen Fällen allenfalls dazu, eine vorübergehende oder vorübergehend verstärkte Beschwerdesymptomatik zu lindern. Durch die Therapie kann also die Lebensqualität der betroffenen Personen verbessert werden. Die i.d.R. strukturell definierten Leistungsschwächen z.B. aufgrund eines fortgeschrittenen Gelenkverschleißes oder eines massiven Bandscheibenschadens oder aufgrund einer nicht behandelbaren chronischen Entzündungskrankheit (Rheuma) lassen sich dadurch nicht beheben (dauerhafte Minderung des beruflichen Leistungsvermögens).

 

Beispiele

Fortgeschrittene Arthrose, massiver Bandscheibenschaden, Verlust der Gliedmaßen, neurologische Dauerschäden.

Prognose:

(Fast) immer ungünstig. Betroffene sind oft von vorneherein absehbar berufsunfähig.

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