Der Kl. befuhr mit seinem Motorrad eine Straße, als ihm ein Radfahrer die Vorfahrt nahm. Bei dem Ausweichvorgang stürzte der Kl. und erlitt Luxationen beider Schultergelenke. Die Bekl. lehnte die Anerkennung des Unfallereignisses als Arbeitsunfall mit der Begründung ab, der Kl. habe nicht Hilfe geleistet, sondern nur wegen des drohenden Zusammenstoßes eine Vollbremsung eingeleitet. Der ablehnende Bescheid der Bekl. wurde im Widerspruchsbescheid zurückgewiesen. Mit der Klage verfolgt der Kl. die Aufhebung der ablehnenden Bescheide der Bekl. und die Anerkennung des Unfallereignisses als Arbeitsunfall. Die Klage hatte Erfolg.

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