1. Die Benutzung von Sommerreifen im Winter bei niedrigen Temperaturen aber Fehlen von Glatteis ist jedenfalls subjektiv nicht unentschuldbar.

2. Entfernt sich ein VN nach einem nächtlichen Unfall mit einem geringen Schaden an einem Straßenbaum und meldet er den Unfall am nächsten Morgen seinem VR, so ist dieser nicht leistungsfrei.

(Leitsätze der Schriftleitung)

AG Papenburg, Urt. v. 10.3.2016 – 20 C 322/15

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