In der Haftpflichtversicherung und auch in der Rechtsschutzversicherung löst der jeweilige Verstoß des Versicherungsnehmers gegen vertragliche oder rechtliche Vorschriften den Versicherungsfall aus. Im angelsächsischen Recht und in der D&O-Versicherung gilt das Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made-Prinzip): Als Versicherungsfall gilt die erstmalige schriftliche Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge