In der Haftpflichtversicherung und auch in der Rechtsschutzversicherung löst der jeweilige Verstoß des Versicherungsnehmers gegen vertragliche oder rechtliche Vorschriften den Versicherungsfall aus. Im angelsächsischen Recht und in der D&O-Versicherung gilt das Anspruchserhebungsprinzip (Claims-made-Prinzip): Als Versicherungsfall gilt die erstmalige schriftliche Geltendmachung eines Haftpflichtanspruchs.
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