Am 27.4.2015 ist die Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2015) v. 14.4.2015 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 618). Danach steigt das unpfändbare Arbeitseinkommen ab 1.7.2015 auf 1.073,88 EUR (§ 850c Abs. 1 und Abs. 2 S. 2 ZPO). Angepasst werden auch die in § 850f Abs. 3 S. 1 und 2 ZPO enthaltenen Grenzbeträge. Die Einzelheiten können den im Anhang der Verordnung abgedruckten Tabellen entnommen werden.

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht München I

zfs 6/2015, S. 302

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge