1. Die Kosten eines Unterschenkelführungssystems für einen an MS erkrankten VN sind nach den MB/KK 2009 nicht erstattungsfähig.
2. Der Mindestumfang der Leistungen eines anderen Krankheitskostentarifs muss dem Mindestumfang des Basistarifs nicht entsprechen.
(Leitsätze der Schriftleitung)
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