1. Die Kosten eines Unterschenkelführungssystems für einen an MS erkrankten VN sind nach den MB/KK 2009 nicht erstattungsfähig.

2. Der Mindestumfang der Leistungen eines anderen Krankheitskostentarifs muss dem Mindestumfang des Basistarifs nicht entsprechen.

(Leitsätze der Schriftleitung)

OLG Köln, Urt. v. 12.6.2015 – 20 U 220/14

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