Sofern der Geschädigte hinreichenden Vortrag dazu halten kann, welche Berufstätigkeit er tatsächlich für die Zukunft mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit aufgenommen hätte, kann es geboten sein, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu ermitteln, wie sich die konkreten Einnahmen des Geschädigten in dem von ihm beabsichtigten Beruf entwickelt hätten. Eine Rolle spielen solche Gutachten insbesondere bei dem hier nicht weiter vertieften Fall, dass ein gerade erst selbstständig Gewordener in seiner Erwerbsfähigkeit eingeschränkt wird. Gerade solch komplexe Themen wie auch die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im Allgemeinen und im Besonderen bieten sich für die Aufklärung durch Sachverständige an.

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