Die unberechtigte Weiterveräußerung von Kraftfahrzeugen führt in der Praxis stets zu unbefriedigenden Ergebnissen. Hinsichtlich der im Raum stehenden Werte scheint eine Herausgabeklage unausweichlich. Im Ergebnis stehen damit zwei redliche Parteien unverschuldet vor Gericht und führen einen riskanten Prozess um alles oder nichts. Die unterliegende Partei hat meist das Nachsehen. Sofern der unlautere Weiterveräußerer überhaupt auffindbar ist, wird der komplette Veräußerungserlös zuzüglich Schadensersatz für den ersten Rechtsstreit bei ihm in den seltensten Fällen wieder zu holen sein. Angesichts der gegenständlichen Summen ist ein Regresstitel für den Betrogenen darum oft zum großen Teil wertlos. Aber auch wenn das Eigentum letztlich erstritten werden kann, wird das Fahrzeug für die Dauer des langwierigen Prozesses meist sichergestellt sein und kann damit weder gefahren noch weiterverkauft werden.

Im beidseitigen Interesse liegt es daher, dass der Erwerber möglichst umsichtig vorgeht und im Zweifel auf den Geschäftsabschluss verzichtet. Sind Fahrzeug und Geld erst einmal ausgetauscht, ist der Rechtsstreit vorprogrammiert.

Autor: Rechtsanwalt Filip Siegert, Aschaffenburg[1]

[1] Der Autor ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Dr. Häcker & Kollegen in Aschaffenburg.

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