Die der Haftpflichtversicherung zuzubilligende Überprüfungsfrist hinsichtlich einer Regulierungsaufforderung hängt von den Gesamtumständen des Einzelfalles ab und liegt im Regelfall, gerechnet ab dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens des Geschädigten – unabhängig von der Möglichkeit des Haftpflichtversicherers in die Ermittlungsakte Einsicht zu nehmen –, zwischen drei und vier Wochen.

(Leitsatz der Schriftleitung)

LG Zweibrücken, Urt. v. 16.10.2015 – 2 O 104/15

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