1. Der Umstand, dass die Zentrale Bußgeldstelle in Rheinland-Pfalz die Bußgeldakten gleichwohl ohne Rechtsverordnung bereits in elektronischer Form führt, lässt die verjährungsunterbrechende Wirkung der Übersendung des Anhörungsbogens gem. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 OWiG nicht entfallen, wenn diese – wie vorliegend – nicht auf dem Wege der elektronischen Kommunikation erfolgt, sondern nach außen ihre Manifestation weiter darin findet, dass der mittels elektronischer Datenverarbeitung gefertigte Anhörungsbogen ausgedruckt und an den Betr. postalisch übersandt wird. Für den Empfänger kann die Urheberschaft des Schreibens als eines von einer mit hoheitlichen Befugnissen ausgestatteten Verwaltungsbehörde nicht zweifelhaft sein. Es bedarf deshalb keiner zusätzlichen Informationen, welche die Authentizität des Dokuments belegen, zumal dieses tatsächlich und nicht lediglich als elektronisches Dokument existiert.

2. Auch insoweit ergibt sich aus dem Fehlen eines durch Rechtsverordnung bestimmten Zeitpunkts für die elektronische Aktenführung keine Unwirksamkeit der die Verjährungsfrist unterbrechenden Handlung des Erlasses des Bußgeldbescheids, wenn dieser ausgedruckt und per Post versandt wurde, also nach außen für jedermann erkennbar in Erscheinung getreten ist.

3. Einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz bedarf ein so versandter Bußgeldbescheid zu seiner Wirksamkeit gerade nicht.

4. Handelt es sich bei Ladegut um kleinkörnigen Splitt, dessen Schüttkegel in der Mitte der Ladefläche über die Bordkante hinausragt, begründet dies schon nach allgemeiner Lebenserfahrung die abstrakte Gefahr des Herunterwehens und -fallens, was den Normgeber veranlasst hat zu bestimmen, dass Schüttgüter wie Kies, Sand oder ähnliches, die auf Lastkraftwagen befördert werden, regelmäßig nur dann ausreichend gesichert sind, wenn durch überhohe Bordwände, Planen oder ähnliche Mittel sichergestellt ist, dass auch nur unwesentliche Teile der Ladung nicht herabfallen können.

OLG Koblenz, Beschl. v. 12.12.2017 – 2 OWi 4 SsRs 122/17

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