Der Besitzer eines bei einem Verkehrsunfall beschädigten Kfz, M, beauftragte aufgrund einer Empfehlung der von ihm beauftragten Reparaturwerkstatt einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen. Die beklagte Haftpflichtversicherung des Schädigers wandte sich gegen die geltend gemachte Forderung des Kl. auf Zahlung der Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit der klagenden Anwältin, der der Geschädigte seine Kostenerstattungsansprüche abgetreten hatte und die den Betrag einklagte. Die Klage hatte Erfolg.

Die Berufung der beklagten Versicherung wurde zurückgewiesen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge