"Die Klage ist in vollem Umfang begründet."

Die Kl. hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf Zahlung eines weiteren Schmerzensgeldes von 1.100 EUR.

Insgesamt erscheint für die klägerseits unfallbedingt erlittenen Verletzungen und Beeinträchtigungen ein Schmerzensgeld von 2.000 EUR angemessen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Kl. einer – wenn auch nur kurzzeitigen – stationären Behandlung unterziehen und anschließend für ca. zwei Wochen einen Gipsverband am rechten Daumen tragen musste. Hiermit war eine erhebliche Funktionseinschränkung der rechten Hand für die Kl., die Rechtshänderin ist, gegeben. Aber auch nach Abnahme des Gipsverbandes war anschließend der rechte Daumen der Kl. über mehrere Wochen lang nur eingeschränkt bewegungsfähig. Die Kl. wurde weiter ambulant behandelt und erhielt nahezu zwei Monate Iang Krankengymnastik. Nach ihren glaubhaften Angaben verspürt die Kl. bis heute bei bestimmten Bewegungen Schmerzen, z.B. beim Schalten im Auto oder bei bestimmten sportlichen Übungen. Aufgrund eigener Inaugenscheinnahme konnte das Gericht sich davon überzeugen, dass die Kl. an dem rechten Daumen eine ca. 3 cm lange und teils eindrucksvoll erhöhte, nicht zu übersehene Narbe trägt. Zudem ist davon auszugehen, dass die Kl. aufgrund der erlittenen Prellungen mehrere Wochen lang Schmerzen gelitten hat, wobei die Thoraxprellung nahezu bei jedem Atemzug geschmerzt hat.

Unter Berücksichtigung der vorprozessualen Zahlung von 900 EUR sind danach noch 1.100 EUR an Schmerzensgeld zu zahlen.“

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Gregor H. Burmann, Lippstadt

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