Das AG Hannover[10] urteilte über die Rechte eines Pauschalreisenden, wenn das Rail & Fly Ticket wegen großer Rückflugverspätung praktisch nicht mehr nutzbar ist: Bei Buchung eines Rail & Fly Tickets als Teil einer Pauschalreise schuldet der Reiseveranstalter auch den Transport vom Zielflughafen zu einem heimatnahen Bahnhof des Reisenden. Eine "Leistungsunterbrechung" in Gestalt eines verspäteten Fluges ist dem Reiseveranstalter zuzurechnen. Bei verspätungsbedingter Unzumutbarkeit der nächtlichen Rückfahrt mit dem Rail & Fly Ticket hat der Reiseveranstalter dem Reisenden (neben der zeitbezogenen Reisepreisminderung) entweder die Hotelübernachtung am Zielflughafen oder die Mietwagen- und Tankkosten zu erstatten.[11]

[10] AG Hannover, Urt. v. 12.11.2015 – 414 C 8013/15, BeckRS 2015, 19585.
[11] Fortentwicklung und Präzisierung der diesbezüglichen Rechtsprechung des AG Duisburg, Urt. v. 7.1.2013 – 3 C 3175/12, NJW-RR 2013, 763.

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