1. Für den Deckungsanspruch in der Rechtsschutzversicherung kann es auf die Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung im Zeitpunkt der Deckungsablehnung durch den VR ankommen. Diese Aussichten bestimmen sich aber nicht unbedingt allein nach der damaligen – tatsächlichen – Rechtsprechungspraxis. Es können vielmehr auch neue Erkenntnisse zur – wahren – Rechtslage zu berücksichtigen sein.

2. Zur Auslegung von Rechtsschutzbedingungen, die Deckungsschutz versprechen hinsichtlich "während der Vertragsdauer auf den VN zugelassenen Fahrzeuge".

3. Ein Stichentscheid, der nicht unterschrieben ist und keinen Urheber erkennen lässt ("undefined undefined Rechtsanwaltsgesellschaft"), ist unwirksam. (Leitsatz der Schriftleitung)

OLG Hamm, Urt. v. 5.5.2023 – 20 U 144/22

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