Am 11.11.2021 ist die 22. Verordnung zur Änderung von Anlagen des BtMG v. 8.11.2021 in Kraft getreten (BGBl I S. 4791). Durch die Verordnung werden weitere neue psychoaktive Stoffe (NPS) in die Anlage II des BtMG aufgenommen. Damit sollen die Verbreitung und der Missbrauch dieser NPS eingedämmt und die Strafverfolgung erleichert werden.
Quelle: Referentenentwurf des BMG v. 4.3.2020
Autor: Karsten Funke
Karsten Funke, Richter am Landgericht, München
zfs 12/2021, S. 662
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen