Am 11.11.2021 ist die 22. Verordnung zur Änderung von Anlagen des BtMG v. 8.11.2021 in Kraft getreten (BGBl I S. 4791). Durch die Verordnung werden weitere neue psychoaktive Stoffe (NPS) in die Anlage II des BtMG aufgenommen. Damit sollen die Verbreitung und der Missbrauch dieser NPS eingedämmt und die Strafverfolgung erleichert werden.

Quelle: Referentenentwurf des BMG v. 4.3.2020

Autor: Karsten Funke

Karsten Funke, Richter am Landgericht, München

zfs 12/2021, S. 662

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