Der Kl. begehrt von dem beklagten VR Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer im Antragsmodell abgeschlossenen fondsgebundenen Lebensversicherung.

Der Versicherungsantrag enthielt unmittelbar über der Unterschriftenzeile folgende fettgedruckte Belehrung mit der seitlichen fettgedruckten Überschrift "Rücktrittsrecht":

"Sofern mir alle gesetzlichen Verbraucherinformationen und alle für diesen Antrag geltenden Versicherungsbedingungen bei Antragstellung ausgehändigt wurden, steht mir folgendes Rücktrittsrecht vom Vertrag zu: Ich kann innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages vom Vertrag zurücktreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung an den VR. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der VR den VN über sein Rücktrittsrecht belehrt und der VN die Belehrung durch Unterschrift bestätigt hat. (…)"

Mit Schreiben vom 21.8.2015 erklärte der Kl. den "Widerspruch/Rücktritt/Widerruf" und hilfsweise die Kündigung. Die Bekl. akzeptierte die Kündigung und zahlte den Rückkaufswert aus.

Mit der Klage verlangt der Kl. Rückzahlung aller auf den Vertrag geleisteten Beiträge nebst Zinsen abzüglich des bereits gezahlten Rückkaufswerts.

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